Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Online Prozesse
Formulare
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online abmelden.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Unterlagen
-
Kosten
keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese zeitanteilig zurück.
Sonstiges
-
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Organisationseinheiten
Gemeinde Fichtenau
Ort
Hauptstraße 2 74579 Fichtenau
Amt für Finanzwesen
Ort
Hauptstraße 2 74579 Fichtenau
Freigabevermerk
sK/Ke 03.12.2024